Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt die Rechtswidrigkeit der sogenannten verdachtsunabhängigen Personenkontrollen der Bundespolizei

München, 07.11.2014

Der Arbeitskreis Panafrikanismus München begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 23.10.2014, veröffentlich am 07.11.2014 und fordert die Abschaffung des § 22 Abs. 1a BpolG, welches Bundespolizistinnen und -polizisten erlaubt, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe und ihres Erscheinungsbildes zu kontrollieren.

Geklagt haben zwei deutsche Staatsangehörige mit schwarzer Hautfarbe im Alter von 37 und 34 Jahren, mit juristischer Vertretung durch den Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam.

Die beiden Eheleute aus Mainz wurden am 25.01.2014 in einer voll besetzten Regionalbahn von Mainz nach Bonn als einzige unter allen Fahrgästen von drei Bundespolizisten kontrolliert.

Mitfahrende Zuggäste protestierten gegen dieses Verhalten und stellten sich unmittelbar als Zeugen zur Verfügung.

Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärt heute,am 07.11.2014 in einer Pressemitteilung « ...Die Klage hatte Erfolg. Die Kläger, so das Gericht, hätten ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung. Die polizeilichen Maßnahmen hätten sich kurzfristig erledigt. In solchen Fällen müsse ein Betroffener die Möglichkeit haben, im Wege der Feststellungsklage um Rechtsschutz nachzusuchen, da ansonsten ein rechtsfreier Raum eröffnet würde. Dies wäre mit dem grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf Rechtsschutz nicht zu vereinbaren. Die Klage sei auch begründet. Die Bundespolizei hätte in der Regionalbahn ohne Anlass keine Kontrolle durchführen dürfen...»

"Während auf politischer Ebene über die Bekämpfung von Diskriminierung und Rechtsextremismus diskutiert wird, wird die Thematik des Rassismus trotz starker Präsenz in der Mitte der Gesellschaft, wenig beachtet bis tabuisiert.
Gleichzeitig wird Rassismus u.a. durch den § 22 Abs. 1a BpolG legitimiert.
Dies soll umgehend geändert werden!",so Hamado Dipama, Vorstandsvorsitzender des Arbeitskreises Panafrikanismus München e.V.

Der Arbeitskreis Panafrikanismus fordert die Bundesrepublik Deutschland als einen UN-Vertragsstaat auf, ihre Verpflichtung gegenüber dem UN-Konventionsausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung zu erfüllen.


Der § 22 Abs. 1a BpolG soll umgehend außer Kraft gesetzt werden.


Weiterhin fordert der Arbeitskreis Panafrikanismus u.a. schon immer einen rassismus- und diskriminierungsfreien Umgang in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere durch die Polizei.
Maßnahmen für Polizeiangestellte, aber auch für sämtliche Angestellte im öffentlichen Dienst, wie in Behörden und Ämtern, sollten beispielsweise durch Schulungen zu Sensibilisierungen für Vielfalt, Präventivmaßnahmen gegen Ausgrenzung und Benachteiligung, sowie Konfliktbeseitigung durchgeführt werden.


Hier finden sie die heutige Pressemitteilung der OVG- Koblenz:


Arbeitskreis Panafrikanismus München e.V.

Zurück
Zurück

Verbrecher ist einfach Verbrecher!

Weiter
Weiter

Einlass verweigert: Münchner Club-Rassismus vor Gericht